BT 24: Entnahme von fest gebundenen asbesthaltigen Platten in Netzstationen/-anlagen und Mittelspannungsanlagen

Zusammenfassung:

Das BT 24 Verfahren beschreibt detaillierte Richtlinien für den sicheren Ausbau von asbesthaltigen Platten in begehbaren Elektroverteilstationen und Mittelspannungssystemen. Es legt organisatorische Maßnahmen, notwendige Vorbereitungsarbeiten, und spezifische Methoden für die Durchführung der Arbeit fest, einschließlich der korrekten Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen. Bei Abweichungen vom vorgeschriebenen Verfahren ist die Arbeit zu stoppen und eine sachkundige Person zur Klärung der weiteren Schritte zu konsultieren.

1 Geltungsbereich

Ausbau von dauerhaft verankerten asbesthaltigen Platten in Netzstationen/- anlagen und Mittelspannungsanlagen.

2 Organisatorische Schritte

  • Ernennung einer sachkundigen leitenden Person gemäß TRGS 519, Abschnitt 5.4.1.
  • Einmalige Mitteilung auf Unternehmensebene spätestens sieben Tage vor Beginn der Tätigkeiten nach Anhang III Nr. 2.4.2 der GefStoffV/TRGS 519 Abschnitt 3.2 an die zuständige Behörde und den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Erstellung einer Risikoeinschätzung, Betriebsanweisungen, eines Arbeitsplans sowie die Schulung der in asbestbezogenen Tätigkeiten beschäftigten Mitarbeiter gemäß §§ 7 und 14 der GefStoffV/TRGS 519 Nr. 5.
  • Durchführung der Arbeiten im Einklang mit den Betriebsanweisungen durch sachkundiges und eingewiesenes Personal.

3 Vorbereitungsmaßnahmen

  • Absteckung und Kennzeichnung des Arbeitsbereichs.

Zur Verfügung zu stellende Ausrüstung:

  • Ein passender, bauartgeprüfter Industriesauger der Staubklasse „H“ mit zusätzlichen Anforderungen für Asbestsauger (siehe TRGS 519 Nr. 7.2 Abs. 6).
  • Penetrier-/Netzmittel (z.B. Wasser mit Spülmittel) und Applikationsgerät (z.B. Sprühflasche).
  • Geeignetes Werkzeug für die Plattenentfernung.
  • Adäquates Hebelinstrument für den zerstörungsfreien Ausbau der Platten.

Material:

  • Absperreinrichtungen und Zutrittsverbotsschilder.
  • Ein angemessener, sicher verschließbarer und gemäß TRGS 519 Nr. 9.3 (2) gekennzeichneter Behälter, stabiler Plastiksack oder stabile Folie, Aufkleber mit der Aufschrift „Achtung, enthält Asbest“ und Klebeband.
  • Einweg-Schutzanzug und Atemschutzgerät (mindestens Schutzklasse P2).

4 Durchführung der Arbeiten

  • Absaugen von abgelagertem Staub auf den asbesthaltigen Platten, anschließend Benetzung der Platten.
  • Etwaig verschraubte Platten durch Entfernen der Schrauben zerstörungsfrei demontieren; Absaugen beim Lösen der Schrauben.
  • Anwendung des Hebelwerkzeugs, vorsichtiges Anheben der Platten und zerstörungsfreie Entnahme; Absaugen der Unterseite und der Auflagekante.
  • Sammlung der befeuchteten Platten in einem Kunststoffsack und Verschluss oder Einwicklung in Folie und Verschluss mit Klebeband.
  • Absaugen des freiliegenden Kabelkanals des Schaltfelds bzw. der Mittelspannungsanlage und des Anlagenraums.
  • Gründliches Absaugen der Werkzeuge nach Abschluss der Arbeiten.
  • Freigabe des Arbeitsbereichs.

5 Beseitigung von Abfällen

  • Asbesthaltige oder asbestkontaminierte Abfälle gelten als gefährlicher Abfall und sind gemäß den länderspezifischen Bestimmungen und unter Einhaltung der TRGS 519 Nr. 13 zu entsorgen.

6 Umgang bei Abweichungen

  • Sollte der Arbeitsprozess von diesem anerkannten Verfahren abweichen, ist die Arbeit zu stoppen und der sachkundige Verantwortliche ist zur Klärung der weiteren Schritte hinzuzuziehen.
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