Die Wurzeln der Mineralfaser Asbest reichen zurück bis in die griechische Antike.
Mit Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die sogenannte „Wunderfaser“ so oft wie kein anderes Material in Deutschland und anderen Industrienationen weltweit verbaut. Typische asbesthaltige Produkte sind bspw. Eternitdächer, verschiedene Bodenbeläge und deren Klebestoffe, sowie diverse Brandschutzvorrichtungen.
So kamen in Deutschland weit mehr als 3.000 asbesthaltige Materialien zum Einsatz.
Die gerade in der Baubranche relevante Langlebigkeit der Produkte stellt uns daher heute vor sowohl ökologische, als auch gesundheitliche Konsequenzen.
In Deutschland wurden daher zu Beginn der 90er Jahre, sowohl die Herstellung, als auch die Verarbeitung größtenteils von Asbest gesetzlich verboten.
Der Rückbau und die Entsorgung von asbesthaltigen Stoffen darf demnach nur von Fachkräften nach TRGS 519 durchgeführt werden.
Als sachkundiges Unternehmen kümmern wir uns für Sie um alle dafür erforderlichen Formalitäten, die fachgerechte Umsetzung der durchzuführenden Arbeiten, sowie die Entsorgung.
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen und ist mit einem Expositionsverbot belegt. Ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Einrichtungen, bei denen asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden. Die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zusammengefasst. ASI-Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, sind nur zulässig, wenn es sich um emissionsarme Verfahren handelt, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen, z. B. wenn es sich um ein emissionsarmes Verfahren handelt. Standardisierte Arbeitsverfahren mit einer so geringen Exposition (< 10 000 Fasern/m3) werden nach Prüfung durch den Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" beim IFA in die BG-Information DGUV Information 201-012 aufgenommen.
Neben den expositionsarmen Verfahren mit einer Erleichterung der Schutzmaßnahmen kann CB Dienstleitungen auch die Gefahrstoffe PAK/PCB nach der TRGS 524 sowie Künstliche Mineralfaser nach TRGS 521 demontieren. Wir zertifizieren uns seit 2022 als „Entsorgungsfachbetrieb“ nach §52 KrWG.